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Heinrich und Friederike Westphal geb. Schenkemeyer

Hamburg,


Ehevertrag mit Dorothea Rühmkorf von 1826



Tischlermeister Heinrich Westphal, *1797 in Sarstedt, ist in erster Ehe mit der Sarstedterin Dorothea Rühmkorf verheiratet. Die Ehe bleibt kinderlos. Dorothea Rühmkorf stirbt. 1858 heiratet Heinrich Westphal im Alter von 61 Jahren die 18jährige Friederike Schenkemeyer aus Sarstedt. Sie hat zuvor bei ihm im Haushalt gearbeitet. Wegen des grossen Alterunterschieds geht Heinrich Westphal davon aus, daß er vor seiner Frau sterben wird. Deshalb lässt er einen Ehevertrag ausfertigen, der sehr detailliert und ausgewogen die finanzielle Absicherung seiner Kinder und seiner Ehefrau regelt.So etwas ist zu der Zeit notwendig, da es noch keine Sozialversicherung gibt. Heinrich Westphals Überlegung erweist sich als richtig, denn er stirbt 1864, sechs Jahre nach der Eheschliessung. Sohn Heinrich ist zu dem Zeitpunkt drei Jahre alt.

Nach dem Tod von Heinrich Westphal werden die Bestimmungen des Ehevertrags umgesetzt. Friederike Westphal zieht die Kinder auf und bleibt auch dann im Haus wohnen als der Sohn Heinrich Conrad Westphal Georigne Haase heiratet und Tochter Emma geboren wird.

Hier zum vollständigen Dokument des besorgten Vaters.


Heinrich Westphal hat auch mit seiner ersten Frau Dorothea Rühmkorf einen Ehevertrag geschlossen. Aus dem Verleich geht hervor, dass Heinrich Westphals erst Frau Dorothea eine "gute Partie" ist, während seine zweite Frau Friederike nichts mit in die Ehe einbringt.

Hier zum Ehevertrag von Heinrich Westphal mit seiner ersten Frau Dorothea Rühmkorf. /folgt noch
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