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Schriftverkehr des Kaiserlichen Postamts Keitum
Posthilfsstelle Nösse 1914 - 1918

Hamburg,



Posthilfsstele Nösse
Die Wärterbude mit dem damaligen Betreiber H. Cordts (um 1900).



Eissegler
Eissegler


Restaurant Nösse
Restaurant Nösse. Es wurde nur in den Sommermonaten betrieben.


Margarethe Ingwersen
Die Besitzerin des Restaurants Nösse Margarethe Ingwersen (r.).




Die Korreponzenz zum Thema Posthilfsstelle Nösse liegt mir nur in Fotokopie vor. Kopielücken, vermutlich wegen unterschiedlicher Papierformate lassen den Text teilweise unvollständig. Die Originaltexte sind in Sütterlin geschrieben. Gelegentlich kann es zu Lesefehlern gekommen sein, z.B. bei Abkürzungen. Die Quelle der Dokumente ist mir nicht bekannt. Ich kenne nur denjenigen, der sie mir vor Jahren überlassen hat (Privatpeson). Ekkehard Lauritzen



Kaiserliches Postamt                             Keitum (Sylt), den 9. Juli 1914.

Das R. Wasserbauamt in Husum beantragt mit beiliegendem Schreiben die Benutzung der öffentl. Fernsprechstelle der Hilfsstelle Nösse während der Absteckungsarbeiten für den Dammbau Festland-Sylt zu gestatten. Die Hilfsstelle Nösse ist in der an der Ostspitze von Sylt errichteten Wärterbude untergebracht, von der PAg Morsum (Sylt) liegt sie 2 1/2km entfernt. In der Nähe der Wärterbude befinden sich keine Wohnhäuser. Der Hilfst. Inh. Simonsen wohnt in dem zu Morsum gehörigen Ortsteil Klein-Morsum.
Die Hilfst. Nösse ist bisher nur während der Eisbootfahrten geöffnet gewesen. Während dieser Zeit hielt sich der Hilfsstelleninhaber in der Wärterbude auf.
Die Absteckungsarbeiten für den Dammbau werden von einem Techniker ausgeführt, der mehrmals wöchentlich mit seinem Segelschiff bei Nösse anlegt. Um dem Techniker die Benutzung des Fernsprechers der Hilfst. Nösse zu ermöglichen, müsste der Hilfst.Inhaber Simonsen sich tagsüber ständig in der Wärterbude aufhalten. Hierzu ist Simonsen zwar bereit, er beanspruche aber eine Entschäd. Von 2M50 täglich. Eine billigere Kraft ist nicht zu erlangen. Mit Rücksicht auf die entstehenden Kosten wird gebeten, den Antrag des K. Wasserbauamts in Husum abzulehnen.
Unterschrift unleserlich

 

K.O.P.D.                                                              Kiel, den 13. Juli 1914
An das kgl. Wasserbauamt in Husum

PA. Keitum (Sylt) zur Kenntnis

Die in dem Wärterhaus in Nösse untergebrachte Telegrafenanstalt mit Fernsprechbetrieb ist für den allgemeinen Verkehr nur im Winter während der Eisbootfahrten geöffnet. Dem Antrag auf Inbetriebsetzung der Anstalt außerhalb dieser Zeit für die Dauer der Absteckungsarbeiten für den Dammbau Festland – Sylt läßt sich nicht entsprechen, weil hierzu kein allgemeines Verkehrsbedürfnis vorliegt und die Durchführung der gewünschten Maßnahme mit unverhältnismäßig hohen Ausgaben für die Reichskasse verbunden sein würde.
Fehlauer

 

Kaiserliches Postamt                         Keitum (Sylt), den 24. September 1914

Die Posthilfsstelle in Nösse, die bisher nur während der Eisbootfahrten geöffnet war, ist für die Dauer des Kriegszustandes in Betrieb zu halten. Die Hilfsstelle ist in die Leitung 211 eingeschaltet, sie ist in dem der Sylter Dampfschiffahrt Gesellschaft gehörigen Wärterhause untergebracht. Dasselbe befindet sich an der Ostspitze der Insel Sylt, nur einige Meter von der Wasserkante entfernt. Das Wärterhaus liegt nicht flutfrei. Bei den Hochfluten der Vorjahre hat das Wasser bis ½ Meter hoch am Wärterhause gestanden. Da die stürmische Witterung hier bald eintreten wird und dann Hochfluten zu erwarten sind, ist eine Verlegung der Posthilfsstelle Nösse von dem Wärterhause nach dem Restaurant Nösse geboten. Letzteres liegt flutfrei, es ist von dem Wärterhause 1 Km entfernt und wird im Winterhalbjahr nicht bewohnt. Die Leitung 211 führt in 60m Entfernung vorüber. Die Besitzerin des Restaurants, Frl. Ingwersen in Westerland, hat sich zur Unterbringung der Hilfsstelle in dem zum Restaurant gehörigen Wohnraum bereit erklärt. Eine Entschädigung beansprucht Frl. Ingwersen nicht. Kosten werden durch die Verlagerung nicht entstehen. Der mit der Wahrnehmung des Telegrammdienstes bei der Posthilfsstelle in Nösse beauftragte Hauptschaffner Thiessen ist im Leitungsbau ausgebildet und kann die Verlegung der O.Spr. ausführen. Erforderlich:
60m  1,5mm starker Bronzedraht
1 hakenförmige  Stütze mit Glocke Nr. 3
1 Sicherungskästchen,
1 Sp. Apparat,
1 Fernhörer,
2 Trockenelemente
Es wird beantragt, die Verlegung der Posthilfsstelle in Nösse nach dem Restaurant Nösse zu genehmigen.
Unterschrift unleserlich

 

Kaiserliches Postamt                                          Keitum, den 20 Dez. 1915

Die Posthilfsstelle Nösse, die in Friedenszeiten nur während der Eisbootfahrten geöffnet war, ist währdend des Krieges in militärischem Interesssedauernde, mit ununterbrochenem Telegraphendienst in Betrieb zu halten. Die Hilfsstelle ist in die Leitung 211 Lp eingeschaltet. Sie ist in dem der Sylter Dampfschiffahrtsgesellschaft gehörenden Wärterhause untergebracht. Die Verwaltung der Hilfstelle ist dem als Landwehrmann zur Inselwache Sylt eingezogenen Postschaffner Thiessen aus Westerland übertragen. Dieser wohnt mit seiner Familie in dem Wärterhaus. Letzteres befindet sich auf der Ostspitze der Insel Sylt, nur wenige Meter von der Wasserkante entfernt. Es liegt nicht flutfrei. Bei Hochfluten hat das Wasser schon bis ½ Meter hoch im Wärterhaus gestanden.

 

K.O.P.D.                                                  Kiel, den 14. November 1916
PA. Keitum (Sylt)
Die Kommandantur der Insel Sylt in Westerland ist am 17. Oktober ersucht worden, wegen anderweitiger Unterbringung der Posthilfsstelle in Nösse unter Übernahme der Kosten auf die Heereskasse das Erforderliche zu veranlassen. Eine Antwort ist noch nicht eingegangen. Ist dort oder beim PA in Westerland etwas über den Stand der Angelegenheit bekannt?
Gez. Ernst

 

Kaiserliches Postamt                                               Keitum, den 20.11.1916
Kaiserliche Oberpostdirektion Kiel
Die Kommandantur der Insel Sylt hat die Posthilfsstelle in Nösse am 1.11. nach dem Restaurant Nösse verlegen lassen. Der Besitzerin des Restaurants Nösse hat die Kommandatur für Hergabe der Räume eine monatl. Mietentschädigung von 12 M aus der Heereskasse bewilligt. Die Besitzerin ist mit dieser Entschädigung zufrieden.
Unterschrift unleserlich

 

Kaiserliches Postamt                                             Husum, 9. Januar 1916
Keitum
Frl. Ingwersen erklärt sich mit der bewilligten Mietentschädigung zufrieden.

 

KOPD Kiel                                                                  Kiel, d. 17. Januar 1917
Vom 1.11.15 ab ist eine Vergütung von 50 M jährlich bewilligt worden.
Vorzuzeigen in Keitum (Sylt)
Zur Übernahme der beiliegenden Zahlungsanweisung. Seinerzeit ist zu melden, an welchem Tage die Hilfsstelle wieder in das Wärterhaus verlegt wird. Von dem   betr. Tag ab wird die Vergütung nicht mehr gezahlt werden.
Gez. Hollstein.

 

                                                                 Keitum (Sylt), den 7. Januar 1916
H.R. nach Husum Mit dem Ersuchen, das dort, Schiffbrücke 16 wohnende Frl. Ingwersen ein beiliegender Vf. der K.O.P.d. in Kenntnis zu setzen und festzustellen, ob sie mit der Mietentschädigung einverstanden ist.
Unterschrift

 

K. Postamt                                    Keitum (Sylt), den 11. Oktober 1916
Miete für die Diensträume der Posthilfsstelle Nösse

Die Posthilfsstelle in Nösse, die in Friedenszeiten nur während der Eisschifffahrten geöfnet war, ist während des krieges in militärischem Interesse dauernd, mit ununterbrochenem Telegraphendienst in Betrieb zu halten. Die Hilfsstelle ist in die Leitung 211Ha eingeschaltet, sie ist in dem der Sylter Dampfschiffahrtsgesellschaft gehörenden Wärterhause untergebracht. Die Verwaltung der Hilfsstelle ist dem als Landwehrmann zur Inselwache Sylt eingezogenen Postschaffner Thiessen übertragen. Dieser wohnt mit seiner Familie in dem Wärterhaus. Letzteres befindet sich auf der Ostspitze der Insel Sylt, nur wenige Meter von der Wasserkante entfernt. Es liegt nicht flutfrei. Bei Hochfluten …..Zur Vermeidung von Unglücksfällen ist die Hilfsstelle im Oktober d. vorigen Jahres mit Genehmigung der K.O.P.d. nach dem Restaurant Nösse, das flutsicher liegt, verlegt worden. In diesem Jahre erfolgte die Verlagerung am 1.11. Die Besitzerin des Restaurant Nösse, Frl. Ingwersen, z.Zt. Husum, hat im Vorjahr die erforderlichen Räume zur Verfügung gestellt. Mit beiliegendem Schreiben verlangt sie jedoch für die Monate 1915 bis März 1916 von 40 Mark. Da die Inbetriebhaltung der Hilfsstelle Nösse ausschliesslich in militärischem Interesse erfolgt, wird beantragt,die von Frl. Ingwersen geforderte Mietentschädigung von der Militärverwaltung bezahlen zu lassen.
Unterschrift

 

K.O.P.D.                                                                          Kiel, d. 5. Jan. 1916
H.R. nach Keitum (Sylt)

Es erscheint nicht angebracht, mit der Militärverwaltung wegen der verlangten Mietentschädigung in Verhandlungen zu treten. Dem Frl. Ingwersen kann für die Hergabe der Diensträume eine Vergütung von 50 M jährlich gewährt werden, ihr würde dann für die Zeit 1./11. 15 bis 31./3.16. ein Betrag von etwas über 20 M zustehen. Es ist festzustellen, ob Frl. Ingwersen hiermit einverstanden ist, ihr ist mitzuteilen, dass die O.P.D. nach den bestehenden Bestimmungen nicht in der Lage ist, eine höhere Entschädigung zu zahlen.
Unterschrift

 

Kaiserliches Postamt                             Keitum (Sylt), den 12. Januar 1916
K.O.P.D. Kiel
Frl. Ingwersen ist mit der bewilligten Mietentschädigung zufrieden.
Unterschrift

 

Kaiserliches Postamt                           Keitum (Sylt), den 23. Oktober 1917
Die Verlegung der Posthilfsstelle Nösse von dem Wärterhause nach dem Restaurant Nösse ist der Hochwassergefahr wegen auch in diesem Jahr notwendig. Die Verlegung kann von dem zur Hilfsstelle kommandierten Landwehrmann –Postschafffner- Thiessen kostenlos ausgeführt werden. Die Besitzerin des Restaurants Nösse, Frl. Ingwerden, ist bereit, die erforderlichen Räumlichkeiten gegen eine jährliche Mietentschädigung von 65 M herzugeben. Die Mietentschädigung zahlte im vorigen Jahr die Insel-Kommandantur in Westerland, weil mit der Hilfsstelle noch ein Wachkommando in dem Restaurant Nösse untergebracht wurde. Die Verlegung eines Wachkommandos nach dem Restaurant findet dieses Jahr nicht statt, die Inselkommandantur lehnt deshalb die Zahlung der Mietentschädigung ab. Es wird beantragt, die Verlagerung der Posthilfsstelle Nösse nach dem Restaurant Nösse zum 1. November zu genehmigen und für Hergabe der Räumlichkeiten dem Frl. Ingwersen eine jährliche Mietentschädigung von 65 M zu bewilligen. Ferner ist zu prüfen, ob Simonsen die Bewachung der Fernsprechlinien , für die er eine Vergütung von 43 M 80 Pf. erhält, noch ausführt.
T.V.
gez. Ernst

 

Postamt                                                  Westerland (Sylt), 27. Juli 1918
Die Verwaltung der Posthilfsstelle Nösse über Morsum (Sylt) ist am 1. Juli 1918 von Herrn Bossen an Herrn Karl Nielsen übergegangen. Herr Nielsen verwaltet die Hilfsstelle wie sein Vorgänger ehrenamtlich.

Protokoll:
Verhandelt im Dienstzimmer des Postamtsvorstehers Westerland (Sylt), den 27. Juli 1918
Der als Hilfstatthalter angenommene Karl Nielsen geboren am 26. August 1902 in Husum war heute zur dienstlichen Verpflichtung vorgeladen. Er wurde auf die folgenden Vorschriften über die Wahrung des Amtsgeheimnisses, insbesondere des Post-, Postscheck- und Fernmeldegeheimnisses, ausdrücklich hingewiesen:
Der Beamte hat- auch nach Beendigung seines Beamtenverhältnisses- über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten, deren Geheimhaltung durch Gesetz oder dienstliche Anordnung vorgeschrieben oder ihrer Natur nach erforderlich ist, Verschwiedenheit gegen jedermann zu bewahren;


Nielsen-Verpflichtung


                                                                            Kiel, den 12. August 1918
Postamt Keitum (Sylt)

Mit Vf. vom 24. Mai 1892, I 8914 ist dem Besitzer der Landstelle Nösse, dem derzeitigen Posthilfsstelleninhaber Cordts, der sich zur Wahrnehmung des Dienstes in der Zeit, während der die Postsendungen mit Eisboot befördert werden, jedesmal von seiner Wohnung in Klein Morsum nach dem Wärterhause der Sylter Dampfschiffahrt begeben musste, eine fortlaufende Vergütung von 50 M. jährlich bewilligt worden, obgleich die Hilfsstelle nur während der Eisbootzeit offen gehalten wurde. Diese Vergütung ist nach dem Tode des Cordts auf seinen Dienstnachfolger Andreas B. Simonsen übergegangen. Seit Kriegsausbruch wird die Hilfsstelle aus militärischen Gründen ununterbrochen im Dienst gehalten und durch den zum Heeresdienst eingezogenen Postschaffner Thiessen verwaltet. Simonsen hat seitdem keinerlei Befassung mit der Wahrnehmung der Dienstgeschäfte bei der Posthilfsstelle, er hat mithin die Vergütung von 50 M. zu Unrecht erhalten. Es ist zu prüfen und zu berichten, ob die zuviel gezahlten Beträge von Simonsen wieder eingezogen werden können oder ob sie ihn mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage usw. aus Billigkeitsgründen für die rückliegende Zeit zu belassen sein werden.

 

Kaiserliches Postamt                         Keitum (Sylt), den 26. August 1918
K.O.P.D. Kiel
Der vom Tage der Mobilmachung zur Verwaltung der Hilfsstelle von Westerland nach  Nösse versetzte Schaffner Thiessen wohnte zumeist allein in dem Wärterhause der Sylter Dampfschiffahrt.Ges. da die Hilfsst. ununterbrochen in Betrieb zu halten war, wurde Th. Im Bedarfsfalle von Simonsen vertreten. Später nahm Thiessen seine Familie zu sich. Infolge Erkrankung der Ehefrau des Th., die in Westerland Pflege erhielt, ist Simonsen außerdem noch einige Male zur Absicherung des Tel.Dienstes bei der Hilfsstelle herangezogen worden. Das PA. bittet, mit Rücksicht darauf dem Simonsen die gezahlte Vergütung für die zurückliegende  Zeit zu belassen. Falls Simonsen künftig zur Vertretung nicht mehr herangezogen werden soll, wird gebeten, ihn aus seinem Dienstverhältnis des Hilfsstellen Inhabers zu entlassen. (Weiterer Text auf Fotokopie teilweise abgeschnitten und nicht lesbar.)

 

                                                                                                                             Kiel, den 31. Aug. 1918
P.A. Keitum (Sylt)
Der Wegfall der Vergütung des Posthilfsstelleninhabers Simonsen hätte rechtzeitig angeregt werden müssen. Von einer Wiedereinziehung der in der rückwirkenden Zeit bezahlten Beträge wird lediglich im Hinblick darauf, daß Simonsen in der Zwischenzeit hin und wieder vertretungsweise den Dienst bei der Hilfsstelle verrichtet hat, abgesehen. Für die Zeit vom 1. Feb. ab ist die Vergütung nicht mehr zu zahlen. Die beiliegende Wegfallanweisung ist abzunehmen. Künftig hat Thiesen für Vertretung in Verhinderungsfällen selbst zu sorgen oder durch die Militärbehörde sorgen zu lassen. Eine Bezahlung etwaiger Wartungskosten aus der Postkasse kommt nicht in Betracht. Hinsichtlich der Bewachung der Telegrafen- und Fernsprechlinien ist noch anzugeben, wie oft Simonsen in den letzten Jahren bei aufgetretenen Störungen zum Begehen der Leitungen aufgefordert worden ist oder welche Leistungen er sonst in dieser Beziehung auszuführen hat. U.U. würde auch die bisher gewährte Vergütung von 43 M 80 Pfg. wegzufallen haben. (Vgl. Vz. Vom 10. November.
Gez. Ernst

 

Kaiserliches Postamt                          Keitum (Sylt), den 12. September 1918
K.O.P.D. Kiel
Das P.A. in Westerland hat im Jahre 1911 bei der K.O.P.D. beantragt, die Bewachung der Telegraphen und Fernsprechlinien zwischen Keitum und Nösse mit Rücksicht auf die große Entfernung und weil die Wege zwischen Keitum und Archsum öfters überflutet sind, von dem Simonsen weiterhin ausführen zu lassen. S. ist in den letzten Jahren bei aufgetretenen Störungen zur Begehung der Leitungen nicht aufgefordert worden. Durch Isolierung usw an der N.S in Nösse zu deren Ausführung der Postschaffner Thiessen in N. aufgefordert wurde und durch Messen der Leitungen beim P.A. in Westerland konnten die Störungen schnell eingegrenzt werden. Ihre Beseitigung erfolgte darum durch den O.Leitungsaufseher des P.A. Westerland, in einigen Fällen auch durch den Postschaffner . Thiessen in Nösse. Letzterer beantragt nunmehr ihn als militärischen Störungssucher für die Begehung der Leitungen über die 2 km  Grenze hinaus eine Vergütung von 2 M 75 Pf. zu zahlen.
Die ihm übertragene Bewachung der Telegrafen- und Fernsprechlinien hat. S. stets ausgeführt. Wiederholt hat er in den letzten Jahren nach Begehung der Leitungen dem P.A. Beseitigung von Drahtverschlingungen usw. gemeldet. Bei Verwendung des Pschaffn. Thiessen in Nösse kann die Bewachung der Telegr.- und Fernsprechlinien durch S. fortfallen, dagegen wird es nach Schließung der Hilfsstelle Nösse erforderlich sein, den S., der dann auch die Isolierungssuche an der N.S. Nösse vorzunehmen haben wird, wieder in Aussicht  zu nehmen.
Es wird beantragt,
die dem S. bisher gezahlte Vergütung für die Bewachung der Telegraphen- und Fernsprechlinien in Wegfall zu bringen und den Postschaffn.-Thiessen in Nösse in Störungsfällen für die Begehung der Tel.-Linien über die 2 Km-Grenze hinaus eine Vergütung von 2 M 75 Pfg. zu bewilligen.
……..
hat das Wasser schon bis ½ Meter hoch im Wärterhaus gestanden. Zur Vermeidung von Unglücksfällen ist die Hilfsstelle während der Monate November – April 1914/15 u. 1915/16 mit Genehmigung der K.O.P.D. im Restaurant Nösse, das flutsicher liegt, untergrbracht worden. Die Besitzerin des Restaurants, Fr. Ingwersen, erhielt im vorigen Jahre von der K.O.P.D. eine Mietentschädigung von 50 M. jährlich zugebilligt. Für den kommenden Winter verlangt Frl. Ingwersen eine Mietentschädigung von 15 M. monatlich, für eine geringere Entschädigung will sie ihre Raume nicht zur Verfügung stellen. Da weitere Wohnhäuser in der Nähe des Wärterhauses nicht vorhanden sind, wird beantragt, die Verlegung der Hilfsstelle Nösse nach dem Restaurant Nösse zum 1. Nov. Zu genehmigen und die von Frl. Ingwerden geforderte Mietentschädigung von 15 M monatlich von der Insel-Kommandantur in Westerland zahlen… (Weiterer Text auf Fotokopie teilweise abgeschnitten und nicht lesbar.)

 

K.O.P.D.                                                          Kiel, den 19. Sept. 1918
P.A. Keitum
Die Überwachung der Telegraphen- und Fernsprechlinien zwischen Hilfsstelle Nösse und Keitum wird dem früheren Hilfsst. Inh. Simonsen in Morsum mit Ablauf des Monats September abgenommen. Simonsen ist zu benachrichtigen. Für die Zeit vom 1. April bis Ende September ist ihm die bisherige Vergütung (43 M 80 Pf :2=) 21 Mark 90 Pf. sogleich zu zahlen. Die mit der Richtigkeit versehende Quittung ist zur Anweisung vorliegend. Vom 1. Oktober ab kann dem Gefreiten – Postschaffner- Thiessen in Nösse in Störungsfällen für die Begehung der Telegraphenlinien über die 2 Km-Grenze hinaus eine Vergütung von täglich 2M. 75 Pf. gezahlt werden. Sofern Simonsen nach etwaiger Schließung der Hilfsstelle in Nösse wieder zum Isolieren in Anspruch genommen werden muss, ist zunächst zu berichten.
Gez. Ernst

 

Kaiserliches Postamt                            Keitum (Sylt), den 22 Septbr. 1918
Herrn R.A. Simonsen in Morsum (Sylt)
Auf Anweisung der K.O.P.D. in Kiel wird Ihnen die Überwachung der Tel. und Fernsprechlinien zwischen NS. Nösse und Keitum mit Ablauf des Monats September 1918 abgenommen. Die Vergütung für die Zeit vom 1. April bis Ende September 1918, 43 M 80 Pf. :2=) 21 M 90 Pf. wird Ihnen durch die PAg. Morsum (Sylt) demnächst gezahlt werden.

 

Meldung
Kaiserliches Postamt                                          Keitum (Sylt), den 23.Sept. 1918
Die Verlegung der Posthilfsstelle Nösse von dem Wärterhause nach dem Restaurant Nösse ist noch in diesem Jahre erforderlich. Der Hochflutgefahr wegen ist es zweckmäßig, die Verlagerung schon vom 1. Oktober vorzunehmen. Die Besitzerin des Restaurants Nösse, Frl. Ingwersen, ist bereit, die erforderlichen Räumlichkeiten gegen eine jährliche Mietentschädigung von 65 M. herzugeben. Die Verlagerung der Ltg. 211 Lp führt der Pschaffn. Thiesen in Nösse kostenlos aus.
Beantragt wird, die Verlagerung zum 1. Oktober zu genehmigen und dem Frl. Ingwersen für die Hergabe der Räumlichkeiten eine jährliche Mietentschädigung von 65 M. zu bewilligen.

 

Kaiserliche Oberpostdirektion                                  Kiel, den 25. Sept. 1918
PA. Keitum (Sylt)

Nach dem Berichte des K. PA vom 2.11.17 hatte Frl. Ingwersen sich mit einer jährlichen Vergütung von 50 M. zufrieden erklärt. Zur Genehmigung einer höheren Entschädigung stehen der O.P.D. keine Mittel zur Verfügung. Dies ist dem Frl. Ingwersen zu eröffnen. Falls sie mit diesem Betrage zufrieden ist, steht der Verlegung zum 1. Oktbr. nichts im Wege.
gez. Sigmann.

Frl. Ingwersen ist mit 50 M zufrieden. Die Verlegung wird zum 1. Oktober erfolgen.

K.O.P.D.                                                                Kiel, den 1. Oktober 1918
PA Keitum (Sylt)
Vom 1. Oktober ab ist an Frl. Ingwersen für Hergabe der Räumlichkeiten eine Vergütung von 50 M zu zahlen. Die beiliegende Zahlungsanweisung ist abzunehmen. Seinerzeit ist zu melden, an welchem Tage die Hilfsstelle wieder in das Wärterhaus verlegt wird. Von dem betr. Tage ab kommt die Vergütung wieder in Wegfall.
Gez. Holstein

 

Postamt                                                Keitum (Sylt), den 28. Novbr. 1918
Meldung

Die Posthilfsstelle in Nösse ist am 27.11. geschlossen worden, da die Inbetriebhaltung im militärischen Interesse nicht mehr erforderlich ist. (Am 11. November 1918 endete der 1. Weltkrieg) Die dem Frl. Ingwersen für Hergabe der Diensträume bewilligte jährliche Entschädigung von 50 M. wird wird nur für die Monate Oktober und November gezahlt werden. Wegfallanw. wird erbeten.


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